Die deutsche Greencard
Sinn und Zweck der am 1. August 2000 in Kraft getretenen Greencardregelung war es, den akuten Mangel an IT-Spezialisten in Deutschland zu beheben. Da es sich hierbei um einen vorübergehenden Zustand handelte, wurden auch die Greencards, anders als beim Vorbild Amerika, auf maximal fünf Jahre befristet, jedoch mit der Option auf eine Verlängerung. Dies beinhaltet sowohl die Aufenthaltsgenehmigung (auch für Ehepartner und Kinder), als auch die Arbeitserlaubnis an sich, die sonst für Nicht-Europäer (mit Ausnahme der Schweiz) nur sehr schwer zu bekommen sind. Von diesem Angebot Gebrauch machen konnten jedoch nur IT-Spezialisten mit abgeschlossenem Studium oder - alternativ - mit einem angebotenen Arbeitsvertrag von über 51.000 Euro Jahresgehalt, wovon ungefähr 15% der Greencardbesitzer profitieren. Im ersten Jahr wurden beinahe 10.000 Greencards ausgeben, im zweiten geringfügig weniger.
Bei den Greencardbesitzern handelt es sich bei mehr als 20% um indische Staatsangehörige, gefolgt von Angehörigen der ehemaligen UdSSR und den baltischen Staaten mit rund 14 %.
Die Wirtschaft begrüßte diese Regelung weitgehend. Man erhoffte sich, durch die ausländischen Spezialisten eine Erweiterung des eigenen Know-hows und damit eine gesteigerte Konkurrenzfähigkeit Deutschlands auf dem Weltmarkt. Von anderer Seite wurde dies jedoch angezweifelt und die Greencard-Regelung z. T. entschieden abgelehnt. Jürgen Rüttgers von der CDU beispielsweise startete eine Postkartenaktion gegen die “Computer-Inder” unter dem Motto “Kinder statt Inder”. Entstanden ist dieses Schlagwort übrigens in einem Interview mit Rüttgers bereits im Jahr 2000, bei dem er Folgendes sagte: “Statt Inder an die Computer… müssen unsere Kinder an die Computer”.
Quelle: Magnor, Matthias (2003): Die Greencard-Initiative in Deutschland bzw. wikipedia.de

