GUS - Irrungen und (Ver-)Wirrungen

Die Diskussion war kurz und lebhaft; aber sie blieb dennoch ohne greifbares Ergebnis. Lasst uns daher schleunigst weggehen von diversen Mutmaßungen (des Kursleiters), hin zu den “harten” Fakten (aus “richtigen” Büchern)… ;-)

Die GUS besitzt eine schwache politische Struktur, sie ist weder Staatenbund noch supranationale Organisation.
Eher ist sie mit einer Zwangsgemeinschaft von Erben vergleichbar, die ihre Aufgabe in Verwaltung und der Aufteilung des Erbes der Sowjetunion sehen, wobei sich außer Russland kein Nachfolgestaat mehr dem Erhalten des Ganzen verpflichtet fühlt.
Die GUS trat (also lediglich) an die Stelle des geplanten, aber nicht mehr (!) verwirklichten Unionvertrages, mit dem die Sowjetunion hatte am Leben erhalten werden sollen. (Stadelbauer, 2002, S. 4)

Man kann freilich die fortwährende Existenz einer lockeren Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) nicht so ohne Weiteres vom Tisch wischen. Ich möchte allerdings noch einmal mit Nachdruck darauf hinweisen, dass es sich bei der angesprochenen Gemeinschaft nicht um einen Staatenbund handelt, der einst (i. e. 1991) nur deshalb gegründet wurde, um einen - wie auch immer gearteten - Nachfolgestaat der ehemaligen Sowjetunion zu bilden.

Quelle: Stadlbauer, Jörg (2002): Die GUS zwischen Intergration und Fragmentierung. In: Praxis Geographie, H. 1/02, Braunschweig: Westermann, S. 4-9.

4 Kommentare zu “GUS - Irrungen und (Ver-)Wirrungen”

  1. Tobias schreibt:

    So zwanghaft kann das Ganze auch wieder nicht sein, wie in dem Artikel dargestellt, wenn nicht alle Staaten der ehemaligen Sowjetunion dabei sind…, oder nicht ?

  2. woivää schreibt:

    Ich glaube, es ist nicht derjenige Zwang gemeint, der durch eine Gewalt von außen zustande kommt, sondern die Situation an sich. Wenn beispielsweise ein kinderreicher Vater stirbt, werden (angenommen, es gibt kein Testament) sich die Nachkommen auch organisieren müssen, wer was bekommt (sofern nicht alles Materielle bei Uneinigkeit zwangsverkauft werden muss, und das Geld ohnehin verteilt wird).
    So sehe ich die Situation der Nachfolgestaaten, die, ob sie nun wollen oder nicht, Erben der Sowjetunion sind.

    …vui gschafftl vielleicht, aber mei ;-)

  3. Tobias schreibt:

    Allerdings sind die Erben nicht verpflichtet das Erbe auch anzunehmen, wie du es in deinem Fall beschreibst … wer will schon z. B. Schulden erben?

  4. woivää schreibt:

    Ich glaub’ nicht, dass die Nachfolgestaaten da große Wahlmöglichkeiten gehabt hätten. Z. B. Planwirtschaft: dieses Erbe hatten sie alle, ob sie wollten oder nicht. Eben deshalb versuchten sie ja auch wirtschaftlich zusammenabreiten, was aber leider anscheinend nicht wirklich klappt (siehe Julias Referat).

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